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Zündschutzarten
Unter der Zündschutzart versteht man im Explosionsschutz, besondere Maßnahmen, die bei elektrischen Betriebsmitteln angewendet werden, um die Zündung einer umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern.
Die Konstruktionsrichtlinien und Bedingungen für elektrische Geräte sind in den Normen IEC 60079-ff aufgeführt.
Neben den Zündschutzarten für elektrische Geräte, gibt es noch weitere Zündschutzarten für nicht elektrische Geräte. Diese Zündschutzarten sind aufgeführt in der DIN EN 13463-ff.
Im weiteren Verlauf, sollen hier nur die Zündschutzarten für die elektrischen Geräte betrachtet werden.
Eigensicherheit "i"
Zündschutzart:
Für die Verwendung dieser Geräte im explosionsgefährdeten Bereich, werden nur eigensichere Stromkreise verwendet. Strom und Spannung sind hierbei so begrenzt, dass die Mindestzündenergie und die Zündtemperatur eines explosiven Gemisches nicht erreicht werden kann.
Norm:
EN 60079-11
IEC 60079-11
Erhöhte Sicherheit "e"
Zündschutzart:
Das Entstehen von Funken, Lichtbögen oder unzulässigen Temperaturen, die als Zündquelle wirken könnten, wird durch zusätzliche Maßnahmen und einem erhöhten Grad an Sicherheit verhindert.
Norm:
EN 60079-7
IEC 60079-7
Druckfeste Kapselung "d"
Zündschutzart:
Die Komponenten, die eine Zündung des explosionsfähigen Gemisches auslösen können, sind in ein Gehäuse eingebaut, welches dem Explosionsdruck standhält. Des Weiteren ist sichergestellt, dass die Explosion im Inneren des Gehäuses nicht nach außen übertragen werden kann und dort die das Gehäuse umgebende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann.
Norm:
EN 60079-1
IEC 60079-1
Überdruckkapselung "p"
Zündschutzart:
Das Gehäuse einer möglichen Zündquelle ist mit einem Zündschutzgas gefüllt. Durch den erzeugten Überdruck im Inneren des Gehäuses, kann eine das Gehäuse umgebende explosionsfähige Atmosphäre nicht hinein gelangen. Bei Notwendigkeit wird das Gehäuse permanent durchströmt.
Norm:
EN 60079-2
IEC 60079-2
Ölkapselung "o"
Zündschutzart:
Die Komponenten welche eine explosionsfähige Atmosphäre zünden könnten sind in ein Gehäuse eingebaut, welches mit einer Schutzflüssigkeit, z.B. Öl gefüllt ist. Dadurch bleiben Zündquelle und explosionsfähige Atmosphäre getrennt.
Norm:
EN 60079- 6
IEC 60079-6
Vergusskapselung "m"
Zündschutzart:
Die Komponenten, die eine explosionsfähige Atmosphäre zünden könnten, sind in einer Vergußmasse gekapselt. Dadurch ist wiederum Zündquelle und explosionsfähige Atmosphäre getrennt.
Norm:
EN 60079-18
IEC 60079-18
Sandkapselung "q"
Zündschutzart:
Die Komponenten eines Betriebsmittels, die als Zündquelle in Frage kommen könnten, sind von einem Gehäuse umgeben, dass mit Quarzsand gefüllt ist. Dadurch kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die umgebende explosionsfähige Atmosphäre nicht gezündet werden.
Norm:
EN 60079-5
IEC 60079-5
Schutz durch Gehäuse "tD"
Zündschutzart:
Diese Zündschutzart gilt nur für den Bereich „Staub“, d.h. Zone 20, 21 oder 22.
Es wird sichergestellt, dass kein oder nur eine begrenzte Menge an Staub in das Gehäuse eindringen kann, in dem sich die Zündquelle befindet.
Hier ist zu unterscheiden:
- Staubdicht IP 6X
- Staubgeschützt IP 5X
Norm:
IEC 60079-0 / IEC 61241-1





