EMV

 Elektromagnetische Verträglichkeit

 

 

 

  

 

 

Die Europäische EMV-Richtlinie definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt: die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären. 

 

EU Richtlinie  2004/108/EG

 

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

  

 

 

Standorte: HUMMEL AG

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